GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.) ALLGEMEINES:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Sie kommen auch dann zur Anwendung, wenn der Besteller eigene, anders lautende Geschäftsbedingungen als verbindlich vorschreiben sollte. Abweichungen von unseren Bedingungen sowie Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.

Lieferungen von Materialien mit den Inhaltsstoffen Tantal, Zinn, Gold, Wolfram werden nur aus DRC-konfliktfreien Lieferquellen akzeptiert. Diese Materialien müssen aus entsprechend den Vorgaben des CFS Programms validierten und in der CFS Compliant Smelter Liste geführten Schmelzhütten stammen.


2.) ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN:
Unsere Angebote sind, wenn nicht ausdrücklich gegenseitig festgestellt wird, freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Für Folgeaufträge bedarf es keiner Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Die Rechnung gilt in diesem Falle als Auftragsbestätigung, wobei die gleichen Bedingungen gelten, wie sie nachstehend festgelegt sind. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind stellen branchenübliche Annäherungswerte dar. Technisch erforderliche, oder für die Formgestaltung dringend notwendige Konstruktions- oder Materialabänderungen behalten wir uns vor.


3.) LIEFERUNG:
Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk Bad Vöslau. Mangels besonderer Versandvorschriften des Bestellers bestimmen wir Art und Weg des Versandes. Die Versicherung gegen Transportrisiken wird nur auf Wunsch des Verkäufers und gegen Kostenersatz vorgenommen.


4.) LIEFERVERZUG, LIEFERMENGE:
Die vereinbarten bzw. bestätigten Lieferzeiten sind freibleibend und Richtwerte und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung bzw. Beschaffung und sonstigen Hindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Verzögerungen in der Beförderung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb wie auch in den Werken der Sublieferanten. Derartige Hindernisse entbinden von der Einhaltung eingegangener Lieferzeiten sowie ganz oder teilweise von der Lieferung. Eine Überschreitung der Lieferzeiten aus den genannten Gründen bis zur Dauer von 6 Wochen berechtigt den Käufer weder zum Rücktritt noch zur Forderung von Schadenersatz. Verpflichtungen oder Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere Verzugsstrafen für nicht rechtzeitige Lieferungen werden vom Lieferanten nicht anerkannt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Menge des jeweils bestellten Artikels sind zulässig. Bei Nichterfüllung bestehender Zahlungsvereinbarungen, bei Zahlungsverzug sowie Überschreitung des vereinbarten Warenkredites oder Zahlungsunfähigkeit des Bestellers erlischt jede weitere Lieferungspflicht des Lieferanten.


5.) UNTERLAGEN:
Wir haften für den Verlust oder die Beschädigung vom Besteller übergebener Unterlagen, wie z.B. Muster, Zeichnungen, Werkzeuge, nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung beschränkt sich nur auf den unmittelbar eingetretenen Schaden, ein Einsatz des ideellen Schadens ist ausgeschlossen.


6.) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:
Weisen von uns gelieferte Waren Mängel oder Fehler auf, kann der Besteller lediglich Verbesserung oder bei unbehebbaren Mängel Austausch der gelieferten Ware verlangen; dies auch dann, wenn uns Verschuldung zu Last fällt. Die Haftung für Schäden wegen mangel- oder fehlerhaft gelieferten Waren und für Folgeschäden ist - außer bei vorsätzlicher Schadenzufügung - ausgeschlossen. Beanstandungen hinsichtlich gelieferter Waren sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


7.) PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN:
Für den Fall, dass sich unsere Herstellkosten durch eine Erhöhung des Preises bei Vormaterial, durch unerwartete Lohn- und Gehaltserhöhungen und/oder durch obrigkeitliche Akte seitens der Behörden erhöhen, sind wir berechtigt, den Kaufpreis verhältnismäßig zu erhöhen. Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Ausstellung netto, ohne jeden Abzug bzw. wie vereinbart zahlbar. Sondervereinbarung gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Lieferanten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Kosten des Bankkontokorrentkredites inkl. Aller Nebengebühren sowie Ersatz der außergerichtlichen Inkassospesen. Gegen unsere Zahlungsansprüche ist die Geltendmachung von Aufrechnungsansprüchen und Zurückhaltungsrechte ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche bei Gericht festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.


8.) EIGENTUMSVORBEHALT:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller gegen den Besteller gerichteten Forderungen unser Eigentum. Der Besteller darf die Ware nur im regulären Geschäftsverkehr veräußern, verarbeiten oder vermischen. Werden die Waren verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir anteiliges Eigentum an den durch Verarbeitung und Vermischung entstandenen Sachen. Veräußert der Besteller die gelieferten Waren - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten in Höhe des Wertes der von uns erbrachten Leistung ab. Die Abtretung ist so lange wirksam, bis unsere sämtlichen gegen den Besteller gerichteten Forderungen erfüllt sind. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns die Namen und Anschriften seiner Abnehmer bekanntzugeben.


9.) DATENSCHUTZ:
Wir behalten uns das Recht vor, das Geschäft über eine Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherungsgeber die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln. Die nach Datenschutzgesetz erforderliche Benachrichtigung von der Speicherung der Daten gilt hiermit als erfolgt.


10.) ANZUWENDENDES RECHT:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (convention on contracts for the international sale of goods) wird ausgeschlossen.


11.) ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND:
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Bad Vöslau. Gerichtsstand ist das für Bad Vöslau örtlich zuständige Gericht. Unsere Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsbeziehungen im In- und Ausland anzuwenden. Sollte eine Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.


BREUSS METALLWAREN e.U.
Gewerbegasse 3
A-2540 Bad Vöslau

AGB (.PDF)
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